Mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) wird die Befähigung zum Studium an einer europäischen Hochschule (Universitäten und gleichgestellte Hochschulen sowie Fachhochschulen) nachgewiesen.
Eine Alternative zum Studium kann auch eine (duale) Berufsausbildung sein.
Sollte die allgemeine Hochschulreife durch die Leistungen innerhalb der Jahrgangsstufen bzw. der Abiturprüfung nicht erreicht worden sein, kann unter bestimmten Notenvoraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife (Fachabitur) erworben werden.