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JCBS-Schulgeldrechner

JCBS-Schulgeldrechner

Berechnung des voraussichtlichen Schulgeldes gem. Schulgeldordnung 2025/2026.

Hinweis: Die Eingaben werden ausschließlich lokal im Browser verarbeitet. Es werden keine Daten übertragen und sie sind nur für Sie sichtbar.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, sollten finanzielle Gründe den Schulbesuch verhindern.

Einkommen aus Angestelltenverhältnis

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist das (Netto-)Jahreseinkommen/12 einzutragen; es wird intern mit +15 % berücksichtigt.

Sonstiges Einkommen

Zum Beispiel: Renten, Bürgergeld, Arbeitslosengeld o. Ä.

Unterhaltszahlungen

Bei Alleinerziehenden wird das Einkommen desjenigen Erziehungsberechtigten zugrunde gelegt, bei dem das Kind wohnt und von dem es versorgt wird. Dieser Nettowert wird mit einem Aufschlag von 20 % berücksichtigt. Im Falle von eingetragenen Unterhaltszahlungen darf der Familienfaktor (Anzahl Familienmitglieder) um 1 erhöht werden.
Bitte hier die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eingeben:
Eltern + die im Haushalt lebenden, kindergeldberechtigten Kinder.

Schularten
Diese Angaben werden benötigt für die Berechnung von Baustein III und zur Überprüfung eines möglichen Schulgeldverzichts seitens der JCBS.

0,00 €
voraussichtliches monatliches Familienschulgeld

PostenBetrag

Rechenweg & Erläuterungen

Maßgeblich ist die jeweils gültige Schulgeldeinstufung & Schulordnung. Berechnung ohne Gewähr.

Bitte beachten Sie, dass pro Schuljahr noch folgende weitere Kosten anfallen können:

a) Materialpauschale: Für die Beteiligung an Verbrauchskosten für den Unterricht (z. B. Kopierkosten, Werkmaterial, Material für den hauswirtschaftlichen Unterricht sowie die Medienausstattung) wird ein Pauschalbetrag von den Eltern erhoben, die sogenannte Materialpauschale. Diese wird für maximal 3 Kinder berechnet. Die Pauschale liegt derzeit bei 65 € pro Schüler pro Schuljahr.

b) Fahrtkosten: Hinzu kommt, außer in der Grundschule, ein monatlicher Eigenanteil zu den Fahrtkosten. Es sind die Kosten für das D-Ticket JugendBW zu entrichten (je nach Landkreis gibt es Geschwisterrabatte).

c) Lehrmittel: Es besteht Lehrmittelfreiheit in Anlehnung an die staatlichen Regelungen. Schulbücher (mit Ausnahme vom Duden) sind kostenfrei und sind nur bei Verlust oder Beschädigung zu ersetzen.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, sollten finanzielle Gründe den Schulbesuch verhindern.


Johann-Christoph-Blumhardt-Schule
Freie evangelische Bekenntnisschule

Im Letten 8
75417 Mühlacker-Lomersheim

Sekretariat

Telefon: 07041 815 13 0
Fax: 07041 815 13 88
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